Chess

Frage zur Satzung Schachverein

schachzeit - 12. Apr '19
Ich bin juristischer Leihe.
Zwei meiner Schachkollegen auch.
Aber die behaupten steif und fest, passiv wahlberechtigt sei man ab 14-20.
Die 20er Obergrenze kann man aber meiner Meinung nach aus der Satzung nicht ableiten.
Was denkt ihr?

"Aktiv wahlberechtigt bei der Wahl des Jugendvertreters sind Vereinsmitglieder zwischen dem
vollendeten 7. und 20. Lebensjahr. Passiv wahlberechtigt bei der Wahl des Jugendvertreters
sind Vereinsmitglieder ab dem 14. vollendeten Lebensjahr."
Lounge - 12. Apr '19
Nach der Wortauslegung ganz klar:passiv berechtigt nach oben keine Grenze. Aber: Sinn und Zweck: es geht um Jugend: wenn aktiv Grenze 20, dann auch für passiv. Oder soll Opa Jugendvertreter sein? Wie sagt der Jurist: was ich nicht auslegen kann lege ich unter. Frag tellmesomething( Spieler hier: Jurist und auch sonst von mässigem Verstand).
schachzeit - 13. Apr '19
Danke, habe ihm geschrieben...
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